Rechtsprechung
OLG Köln, 08.05.1987 - Ss 653/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rückrechnung der Tatzeit-BAK; Abbauwert; Blutprobe; Schuldfähigkeit; Resorption
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StGB § 20
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99 Soll aufgrund einer später entnommenen Blutprobe die höchstmögliche Tatzeit-Blutalkoholkonzentration ermittelt werden, so sind hinsichtlich des Abbauwertes und des Endes der Resorptionsphase die günstigsten Werte einer Rückrechnung zugrundezulegen (SenE VRS 74, 23, 24 m. w. Nachw.).
Nach gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine Benachteiligung von Tätern ausreichend sicher ausgeschlossen, wenn der Rückrechnung ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 Promille und ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 Promille zugrunde gelegt wird (BGH NStZ 1986, 114 = StV 1986, 147 = VRS 70, 207; VRS 71, 176 = StV 1986, 338; st. SenRspr., vgl. SenE ZfS 1986, 190 = VM 1987, 46 sowie VRS 74, 23 = BA 24, 294;… vgl. dazu weiter Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl., § 21 Rdnr. 9 f).
Sofern das Ende der Resorptionsphase nicht exakt festgestellt werden kann, ist bei Prüfung der Schuldfähigkeit aufgrund einer nach der Tat entnommenen Blutprobe zugunsten des Angekl. davon auszugehen, daß die Resorption zur Tatzeit bereits abgeschlossen war (OLG Köln - 3. Strafsenat - VRS 65, 426; SenE VRS 74, 23).
- OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00
Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt
Soll aufgrund einer später entnommenen Blutprobe die höchstmögliche Tatzeit-Blutalkoholkonzentration ermittelt werden, so sind hinsichtlich des Abbauwertes und des Endes der Resorptionsphase die günstigsten Werte einer Rückrechnung zugrundezulegen (SenE VRS 74, 23 [24] m. w. Nachw.).Nach gesicherten medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen ist eine Benachteiligung von Tätern ausreichend sicher ausgeschlossen, wenn der Rückrechnung ein stündlicher Abbauwert von 0, 2 %o und ein einmaliger Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o zugrunde gelegt wird (BGH NStZ 1986, 114 = StV 1986, 147 = VRS 70, 207; VRS 71, 176 = StV 1986, 338; st. SenRspr., vgl. SenE ZfS 1986, 190 = VM 1987, 46; SenE VRS 74, 23 = BA 24, 294; SenE v. 20.08.1999 - Ss 374/99 - = VRS 98, 140 [144];… vgl. dazu weiter Tröndle/Fischer a.a.O. § 21 Rdnr. 9 f).
Sofern das Ende der Resorptionsphase nicht exakt festgestellt werden kann, ist bei Prüfung der Schuldfähigkeit aufgrund einer nach der Tat entnommenen Blutprobe zugunsten des Angekl. davon auszugehen, dass die Resorption zur Tatzeit bereits abgeschlossen war (OLG Köln - 3. Strafsenat - VRS 65, 426; SenE VRS 74, 23; SenE v. 20.08.1999 - Ss 374/99 - = VRS 98, 140 [144]).
- OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13
Rückrechnung der Blutalkoholwerte als Grundlage für die Ermittlung von …
Bei einer BAK ab etwa 2 %o liegt indes die Annahme einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 21 StGB nahe (vgl. BGHSt 37, 231 [234 f.] m. w. Nachw.; BGH NStZ 1997, 383; SenE v. 08.05.1987 - Ss 653/86 - vgl. a. Fischer a. a. O. § 20 Rdnr. 21 m. w. Nachw.).